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Klasse BE | |
Fahrzeugart | Umfasst ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg - somit maximale Gespanngesamtmasse 7.000 kg |
Alter | Ausbildung ab 17,5 Jahre. Ausstellung des Führerscheins mit 18 Jahren. |
Ausbildung |
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Klasse C+E | |
Fahrzeugart | Kraftwagen der Klasse C, mit denen andere Anhänger als leichte Anhänger gezogen werden |
Alter | 21 Jahre (Berufskraftfahrer oder C1 bis 21 J.) |
Bemerkung | Vorbesitz der Klasse B; beschränkt auf 5 Jahre; gesundheitliche Eignung; Alkoholverbot bzw. max. 0,1 Promille |
Klasse C1+E | |
Fahrzeugart | Kraftwagen der Unterklasse C1, mit denen andere Anhänger als leichte Anhänger gezogen werden, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers gleich groß oder kleiner ist, als die Eigenmasse des Zugfahrzeuges, die Summe der zulässigen Gesamtmasse beider Fahrzeuge beträgt maximal 12.000 kg |
Alter | 18 Jahre |
Bemerkung | Vorbesitz der Klasse B; beschränkt auf 5 Jahre; gesundheitliche Eignung; Alkoholverbot max. 0,1 Promille |
Klasse D+E | |
Fahrzeugart | Kraftwagen der Kasse D, mit denen andere Anhänger als leichte Anhänger gezogen werden. |
Alter | 21 Jahre |
Bemerkung | Vorbesitz der Klasse B; erste-Hilfe-Kurs-Spezial; beschränkt auf 5 Jahre; gesundheitliche Eignung; Alkoholverbot bzw. max. 0,1 Promille |
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