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Klasse E – Anhänger

Klasse BE
Fahrzeugart Umfasst ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg - somit maximale Gespanngesamtmasse 7.000 kg
Alter Ausbildung ab 17,5 Jahre. Ausstellung des Führerscheins mit 18 Jahren.
Ausbildung
  • Theorieausbildung: 3 Einheiten
  • Praktische Ausbildung: 4 Einheiten
  • Theoretische und praktische Prüfung
   
Klasse C+E
Fahrzeugart Kraftwagen der Klasse C, mit denen andere Anhänger als leichte Anhänger gezogen werden
Alter 21 Jahre (Berufskraftfahrer oder C1 bis 21 J.)
Bemerkung Vorbesitz der Klasse B; beschränkt auf 5 Jahre; gesundheitliche Eignung; Alkoholverbot bzw. max. 0,1 Promille
   
Klasse C1+E
Fahrzeugart Kraftwagen der Unterklasse C1, mit denen andere Anhänger als leichte Anhänger gezogen werden, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers gleich groß oder kleiner ist, als die Eigenmasse des Zugfahrzeuges, die Summe der zulässigen Gesamtmasse beider Fahrzeuge beträgt maximal 12.000 kg
Alter 18 Jahre
Bemerkung Vorbesitz der Klasse B; beschränkt auf 5 Jahre; gesundheitliche Eignung; Alkoholverbot max. 0,1 Promille
   
Klasse D+E
Fahrzeugart Kraftwagen der Kasse D, mit denen andere Anhänger als leichte Anhänger gezogen werden.
Alter 21 Jahre
Bemerkung Vorbesitz der Klasse B; erste-Hilfe-Kurs-Spezial; beschränkt auf 5 Jahre; gesundheitliche Eignung; Alkoholverbot bzw. max. 0,1 Promille
   

Zobernig – Die Fahrschule

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9020 Klagenfurt am Wörthersee

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