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Klasse B - Personenkraftwagen

Klasse B
Fahrzeugart
  • Kraftwagen mit max. 8 Plätze plus Lenkerplatz
  • höchstzugelassene Gesamtmasse < 3.500 kg
  • Kfz mit 3 Rädern
Anhänger
  • leichte Anhänger
  • schwere Anhänger mit einer höchstzugelassenen Gesamtmasse Anhänger ≤ Em. Zugfahrzeug und höchstzugelassener Gesamtmasse beider Fahrzeuge < 3.500 kg
Alter 18 Jahre (vorgezogene Ausbildung ab 16)
Bemerkung Motorräder bis 125 ccm, bis 11 kW, wenn 5 Jahre Besitz der Klasse B und Nachweis über praktischen Unterricht (behördliche Eintragung)
 
Klasse B Code 96
Fahrzeugart Kraftwagen der Klasse B mit einem schweren Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtmasse beider Fahrzeuge höchstens 4.250 kg beträgt.
Alter Diese Schulung kann im Rahmen jeder B Ausbildung unabhängig vom Alter absolviert werden!
Ausbildung
  • Theorieausbildung: 3 Einheiten
  • Praktische Ausbildung: 4 Einheiten
Bemerkung

Es ist keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich! Für Inhaber des Führerscheins der Klasse B mit bereits eingetragenem Code 96 gibt es die Möglichkeit auf die Führerscheinklasse BE ohne theoretische und praktische Ausbildung, jedoch mit einer amtlichen Prüfung (Computer und praktische Prüfung) zu erweitern.

 
Klasse B Code 111  
Fahrzeugart Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS), max. 0,1 kW/kg Eigengewicht
Alter Abgelaufene Probezeit, 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B
Ausbildung
  • Keine Theorie- und Praxisprüfung (Absolvieren aller Übungen reicht aus)
  • Keine Mehrphasenausbildung
  • Keine Probezeit
 

Zobernig – Die Fahrschule

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